Sollte Ihnen eine leere Betreuungsleistung angezeigt werden,
dann wird für dieses Alter (Alter des Kindes zum Aufnahmezeitpunkt) in der
Wunscheinrichtung keine Betreuungsleistung angeboten.
Hinweis
für die Schulkindbetreuung an der Lindenschule:
In
Baden-Württemberg wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise eingeführt
(Ganztagesförderungsgesetz – GaFöG).Der Rechtsanspruch gilt zunächst nur für
Grundschulkinder der ersten Klassenstufe. Die Eltern müssen keine aktuellen
Arbeitgeberbescheinigungen mehr vorlegen.
Für
die Klassenstufen 2-4 bleibt im Schuljahr 2026/2027 zunächst alles wie gehabt.
Hier müssen weiterhin aktuelle Arbeitgeberbescheinigungen beider Elternteile,
sofern nicht alleinerziehend, vorgelegt werden. Das Formular für die
Arbeitgeberbescheinigung ist hier zu finden.
Die Betreuungszeiten Ganztagesbetreuung („GT GS“
versch. Tage pro Woche) und die Verlässliche Grundschule („VGS“ versch. Tage
pro Woche) sind miteinander kombinierbar.
Wenn Sie kombinieren möchten
wählen Sie einfach die Lindenschule als erste und zweite Wunscheinrichtung
aus.
Oder Sie schreiben Ihre Wünsche in das Feld für Anmerkungen oben.
Bei
der Ganztagsbetreuung ist das Mittagessen inklusive. Bei ausschließlicher
Buchung der Verlässlichen Grundschule (7.00 Uhr bis 14.00 Uhr) kann auf ein
Mittagessen verzichtet werden (bitte bei Anmerkung angeben, ob mit oder ohne
Mittagessen).
Eine Kombination beider Betreuungsformen ist möglich, wobei
das Mittagessen bei der Verlässlichen Grundschule dann dazugebucht werden muss.
Die Mindestbuchung beträgt 2 Tage pro Woche.
Weitere
Informationen zu der Schulkindbetreuung an der Lindenschule finden Sie hier.